Dienstleistungen

Immobilienbewertung und -beratung z.B. für:

Wertermittlung bei Erbschaft

Sie haben eine Immobilie geerbt und / oder möchten sich auszahlen lassen? Der Erbschaftsteuerbescheid ist zu hoch? Sie benötigen den Wert für die Vermögensaufstellung?

Sie haben als Erbe die Möglichkeit, durch ein unabhängiges Gutachten den tatsächlichen Verkehrswert ermitteln zu lassen. Dieses kann als Grundlage für die familiäre Erbauseinandersetzung verwendet werden und langwierige Prozesse und Streitigkeiten vermeiden.

Der zudem vom Finanzamt angesetzte Wert zur Festsetzung der Steuerlast wird i.d.R. mit einem vereinfachten Verfahren bestimmt. Hierbei erfolgte keine Besichtigung der Immobilie und der Gesamtzustand bleibt unberücksichtigt. Der angesetzte Wert übersteigt daher oftmals erheblich den Verkehrswert. Mit einer Immobilienbewertung durch mich als "Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)" können Sie den tatsächlichen Verkehrswert nachweisen und so die Steuerlast mindern.

Sie haben eine Immobilie geschenkt / übertragen bekommen, es ist ein Erbfall innerhalb der 10-Jahres-Frist eingetreten und es werden Pflichtteilsansprüche geltend gemacht?

Bei Grundstücken wird grundsätzlich als Berechnungsgrundlage für den Pflichtteil der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalles herangezogen. War der Wert des Grundstückes jedoch zum Zeitpunkt der Schenkung / Übertragung niedriger, so gilt nach dem sogenannten Niederstwertprinzip dieser Wert für die Berechnung des Pflichtanteils. Hier kann ich als "Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV) durch ein Verkehrswertgutachten den Wert des Objektes jeweils zum Schenkungszeitpunkt und zum Zeitpunkt des Erbfalls ermittelt und ausgewiesen.

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