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Immobilienbewertung und -beratung z.B. für:

Wertermittlung bei Scheidung

Eine Scheidung steht ins Haus und Sie verfügen über gemeinsame Immobilien? Der Zugewinn muss berechnet werden oder eine Auszahlung steht an?

Mit einem unabhängigen Gutachten kann der Zugewinn nach §1373 BGB festgestellt werden. Meist stehen auch weitere Fragen und strittige Sachverhalte im Raum, die durch einen Sachverständigen geklärt werden müssen.

Oftmals können hohe Kosten und ein langwieriger Prozess vermieden werden, wenn die Ehepartner gemeinsam ein (Schieds-)Gutachten in Auftrag geben und in den Ablauf einbezogen werden. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wie Sie optimal und halten Aufwand und Kosten für Sie so gering wie möglich.

Sollten Sie sich bereits in einer gerichtlichen Auseinandersetzung befinden, so kann ich Ihnen ein Verkehrswertgutachten als Parteigutachten erstellen.

Rufen Sie uns an - Die Erstberatung ist kostenlos.

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