Gewerbeimmobilien & Finanzamt
Sie benötigen den gemeinen Wert Ihrer Unternehmensimmobilien für das Finanzamt? Sie haben Spezial- oder Gewerbeimmobilien deren Verkehrswert zu ermitteln ist? Sie möchten Immobilien in das Betriebsvermögen einbringen oder auslösen? Sie planen die vorzeitige Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten?
Die vereinfachten Berechnungsformeln des Finanzamtes stoßen bei vielen Immobilientypen an Ihre Grenzen. Gerade bei Gewerbe- oder Spezialimmobilien ist eine Bewertung nach einheitlichen Bewertungsformeln so gut wie nicht möglich. Es erfolgt in der Regel keine Besichtigung und Inaugenscheinnahme durch das Finanzamt, weshalb wertmindernde Umstände teils unberücksichtigt bleiben. Hier können Sie als Steuerpflichtiger durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen.
Ich ermittle für Sie den Verkehrswert von Bürogebäuden, Handwerksbetrieben, Industrieanlagen, Lagerhallen, Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen und landwirtschaftlichen Anwesen, Gaststätten und Betreiberimmobilien.
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